Freundschaftsspiele mit Zuschauerinnen und Zuschauern derzeit nicht zulässig....

Christian Kemptner, 28.01.2022

Freundschaftsspiele mit Zuschauerinnen und Zuschauern derzeit nicht zulässig....

Die Vorbereitung bei unseren Teams läuft auf Hochtouren und die ersten Freundschaftsspiele sind geplant, aber leider ohne Zuschauer.

Die Grundlage für einen geregelten Sportbetrieb bildet die aktualisierte Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (vom 23.01.2022, gilt ab dem 24.01.2022 bis vorerst zum 08.02.2022) 

 

Was gilt aktuell und für wen:

Trainer, Übungsleiter und Schiedsrichter 

  • 3G (geimpft, genesen oder getestet, wobei ein Selbsttest unter Aufsicht ausreicht)

Sämtliche Schülerinnen und Schüler (auch die, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben)

  • innen und außen:   3G (geimpft, genesen oder getestet, wobei der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den schulischen Tests mit negativem Ergebnis ausreicht)

Noch nicht eingeschulte Kinder

  • innen und außen:   kein 3G-Nachweis erforderlich

Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • innen:    2G Plus (geimpft oder genesen plus Test, wobei ein Selbsttest unter Aufsicht ausreicht; Achtung: Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der Booster-Impfung)
  • außen:   2G (geimpft oder genesen)

Ausnahme:

Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder in den vergangen drei Monaten nicht impfen lassen konnten (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • innen und außen:   Vorlage eines Attests zum Nachweis der medizinischen Kontraindikation ("Impfbefreiung") sowie ein zertifizierter Schnelltest

Fleißige Helfer rund um das Spielgeschehen

  • 2G (geimpft oder genesen)


*Der Nachweis zur Erfüllung der Zugangskriterien (Impf- oder Genesenennachweis) ist vor Ort nachzuweisen!

Die Stadt Weimar befindet sich aktuell weiterhin in der Warnstufe 3, welche zu beachten ist. 

Passt auf euch auf und bleibt gesund.

 

sonstige Hinweise:

- die Anpassungen im vereinsinternen Hygienekonzept findet ihr hier

- Hinweise vom Thüringer Sportbund sowie vom TFV Erfurt

- aktuelle Zahlen und Infos der Stadt Weimar im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen findet ihr hier

- Übersicht des Corona-Führwahrnsystems

- aktuell gültige Verordnungen zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis 8. Februar 2022 [Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung].